Martin Kind wird voraussichtlich Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußball-Bereichs von Hannover 96 bleiben. Der Mehrheitsgesellschafter des Fußball-Zweitligisten war Ende Juli nach einem jahrelangen Streit von der Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. abgesetzt worden und ging dagegen juristisch vor. Gegen seinen Erfolg vor dem Landgericht Hannover legte die e.V.-Führung zwar einen Einspruch vor dem Oberlandesgericht in Celle ein. Doch der OLG-Sprecher Andreas Keppler sagte der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ am Montag: „Der Senat hält nach seiner vorläufigen Einschätzung die Berufung für unbegründet.“
In diesem Rechtsstreit geht es um den Geschäftsführer-Posten der Hannover 96 Management GmbH. Laut Gesellschaftsvertrag darf allein der Aufsichtsrat dieser GmbH über die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers entscheiden. Und dieser Aufsichtsrat ist mit je zwei Vertretern der Vereins- und Kapitalseite besetzt.
Nach der Entscheidung des Landgerichts und der vorläufigen Einschätzung des Oberlandesgerichts hat die e.V.-Spitze gegen den Gesellschaftsvertrag verstoßen, als sie Kind ohne Einbeziehung der beiden anderen Aufsichtsratsmitglieder abberief. Ob dieser Vertrag womöglich gegen den Grundsatz der 50+1-Regel verstößt, die im deutschen Profifußball in solchen Fällen ein Weisungsrecht des Stammvereins gegenüber externen Investoren vorschreibt, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Darin geht es erst einmal nur darum, ob Kinds Abberufung rechtens war oder nicht.
Nach Angaben des OLG-Sprechers hat die Vereinsseite aber noch die Chance, bis zum 17. Oktober im Rahmen einer Begründungsfrist neue Gründe für Kinds Absetzung nachzuliefern. Erst danach wird das Oberlandesgericht auch ein Urteil verkünden.